AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Hundetraining.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Terminvereinbarung zwischen Trainerin und Kunde zustande.


3. Leistungen

Die Trainerin bietet individuelles Hundetraining an. Ein bestimmter Erfolg kann nicht garantiert werden.


4. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, aktiv am Training mitzuwirken und Anweisungen umzusetzen.


5. Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund entstehen. Die Trainerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


6. Gesundheit des Hundes

Der Kunde bestätigt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.


7. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäß aktueller Preisliste und ist unmittelbar nach der Leistung fällig.


8. Terminabsagen

Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin voll verrechnet.

 

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Trainingsdurchführung gespeichert und verarbeitet.


10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

AGB-Ergänzungen für Urlaubs-, Tages- und Pflegebetreuung

11.1 Aufnahmevoraussetzungen

Es werden ausschließlich Hunde aufgenommen, die ausreichend sozialverträglich sind und keine

erhebliche Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Die Betreiberin behält sich das

Recht vor, eine Betreuung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden.

11.2 Betreuung im Familienanschluss

Die Betreuung erfolgt im Familienverband. Der Hund kann gemeinsam mit den im Haushalt

lebenden Hunden sowie weiteren Betreuungshunden gehalten, beschäftigt und spazieren geführt

werden.

11.3 Gesundheitszustand

Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Erkrankungen,

Allergien, Medikamentengaben und Verhaltensauffälligkeiten sind vollständig bekanntzugeben.

11.4 Tierärztliche Versorgung

Im Krankheits- oder Notfall ist die Betreiberin berechtigt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik

aufzusuchen. Sämtliche Kosten trägt der Hundehalter.

11.5 Haftung

Der Hundehalter haftet für sämtliche Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Beim

Zusammenleben mehrerer Hunde besteht ein allgemeines Tierhaltungsrisiko. Für Verletzungen

durch normales Sozialverhalten wird keine Haftung übernommen.

11.6 Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen können ausschließlich nach vorheriger Absprache aufgenommen werden.

11.7 Vorzeitiger Abbruch der Betreuung

Bei Gefährdung von Menschen oder Tieren kann die Betreuung vorzeitig beendet werden. Der

Hundehalter verpflichtet sich zur zeitnahen Abholung oder Benennung einer Ersatzperson.

11.8 Verspätete Abholung

Zusätzliche Betreuungstage werden gemäß aktueller Preisliste verrechnet.

11.9 Futter und Ausstattung

Der Hundehalter stellt ausreichend Futter, notwendige Medikamente und erforderliche Ausrüstung

zur Verfügung.

11.10 Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen dürfen ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung des

Hundehalters verwendet werden.